Sindelfingen wird Glasfaser-Stadt
Telekom und Stadtwerke Sindelfingen vereinbaren eine Kooperation
Direkt zum Grundstücksnutzungsvertrag
Ausbau Ihrer Immobilie
Informationen zur Glasfasermontage im Gebäude finden Sie in den Downloads unter „Technische Informationen zu Ihrem Glasfaseranschluss der SW Sindelfingen“.
Bekommt jeder Haushalt einen Glasfaseranschluss?
Ziel der Stadtwerke ist es das Glasfasernetz bis 2030 für 24.000 Haushalte auszubauen. Kunden, die im Ausbaugebiet ein Glasfaserinternetprodukt buchen, profitieren von einem kostenfreien Glasfaserhausanschluss der Stadtwerke.
Was regelt der Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV)?
Mit dem Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV), gibt der Grundstückseigentümer sein Einverständnis, dass sein Gebäude an das Glasfasernetz der Stadtwerke Sindelfingen GmbH angeschlossen wird.
Wer darf den Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag unterzeichnen?
Der Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV) muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer oder einem beauftragten Vertreter (Hausverwaltung) unterschrieben werden. Der Mieter ist nicht unterschriftsberechtigt.
Wie muss mit dem Grundstücksnutzungsvertrag umgegangen werden, wenn sich das Gebäude im Besitz einer Eigentümergemeinschaft (ohne Verwalter) befindet?
Fall 1: Die Eigentümergemeinschaft meldet sich
In diesem Fall sollte die Eigentümergemeinschaft einen beauftragten Vertreter benennen, der die Interessen aller Eigentümer vertritt und auch für Abstimmungen zur technischen Installation vor Ort zur Verfügung steht. Der Vertreter kann auf dem Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV) vermerkt werden.
Fall 2: Mieter meldet sich:
In diesem Fall sollte sich der Mieter an seinen Vermieter wenden.
Bedeutet eine Unterzeichnung des Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrags (GNV), dass ein Glasfaserprodukt (Internetdienste) beauftragt wird?
Nein! Mit der Unterschrift bestätigt der Eigentümer lediglich, dass er dem Bau eines Glasfaser-Hausanschlusses durch die Stadtwerke zustimmt. Erst bei der Bestellung eines Endkundenproduktes (Internet etc.) wird der Glasfaser-Hausanschluss gebaut.
Wie muss der Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV) abgeschlossen werden?
Der Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV) muss gegenüber der Telekom und den Stadtwerken abgeschlossen werden.
- GNV der Telekom
Sie bestellen über die Webseite der Telekom ein Glasfaserprodukt. Hierbei stimmen Sie dem Bau eines Glasfaserhausanschlusses in Ihrer Immobilie zu. - GNV der Stadtwerke
Im Downloadbereich finden Sie den GNV zum Herunterladen. Bitte füllen Sie diesen aus und schicken ihn per Post oder per E-Mail an glasfaser(at)stadtwerke-sindelfingen.de bzw. geben ihn im Kundencenter der Stadtwerke ab.
Mit welchen Bauarbeiten muss gerechnet werden?
Erst nach Produktbestllung (z.B. Internet) beginnen folgende Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück:
Hausanschluss:
Die Zuführung von der Straße zu Ihrem Haus besteht aus einem Leerrohr, durch das ein Glasfaserkabel eingeblasen wird. Diese Zuführung wird grundsätzlich unterirdisch verlegt und zuvor vor Ort mit dem Eigentümer bzw. Hausverwalter besprochen.
Hauseinführung:
Die Glasfaser wird durch eine Hauseinführung in Ihren Keller/Hausanschlussraum gelegt, diese wird wasser- und gasdicht verschlossen. Bitte stellen Sie sicher, dass um die Hauseinführung ausreichend Platz für die Installation des Glasfaserabschlusspunktes (GF-AP) zur Verfügung steht. Nähere Details finden Sie in den technischen Informationen. Die genaue Lage des GF-APs werden die Stadtwerke vor Ort mit dem Eigentümer oder dessen Vertreter besprechen.
Innenverkabelung im Gebäude:
Die Hausverkabelung innen im Gebäude beinhaltet den Leitungsweg zwischen dem Glasfaserabschlusspunkt (GF-AP) und dem Teilnehmeranschluss (GF-TA) in der Wohnung. Nähere Details finden Sie in den technischen Informationen.
Wie wird die Innenverkabelung im Gebäude im Detail installiert?
Die Innenverkabelung im Gebäude wird in Standardausbauweise installiert. Sie erfolgt Aufputz und kann aus Mini-Kabelkanälen, Leerrohren etc. bestehen. Auch Bohrungen durch Wände oder Geschossdecken gehören dazu. In Mehrfamilienhäusern ist ein Leitungsweg vom Glasfaserabschlusspunkt bis in jede Wohneinheit nötig.
Wie wird die Innenverkabelung in einem Einfamilienhaus installiert?
Im Einfamilienhaus umfasst der Glasfaser-Hausanschluss die fachgerechte Verlegung der Glasfaser von der Grundstücksgrenze ins Haus bis zum sogenannten Glasfaserabschlusspunkt (AP). Der Glasfaser-Abschlusspunkt (GF-AP) besteht aus einer Glasfaserabschlussbox, in dem das Glasfaseraußenkabel endet und dem Kunden über eine Glasfaserbuchse übergeben wird.
Im Einfamilienhaus wird der Glasfaser-Abschlusspunkt (GF-AP) im selben Raum und im Umkreis von 3 Meter um den Hauseintrittspunkt montiert.
Was ist optional möglich:
Bei bauseits vorbereitetem Kabelweg (inkl. Kabelkanal, Leerrohr und Bohrungen) sind maximal 20 Meter zusätzliche Leitungsverlegung kostenfrei im Gebäude möglich. Auf Wunsch kann diese zusätzliche Vorbereitung des Kabelwegs (inkl. Kabelkanal, Leerrohr und Bohrungen) auch kostenpflichtig über die Telekom gebucht werden.
Wie wird die Innenverkabelung in einem Mehrfamilienhaus installiert?
Die Installation der Innenverkabelung zwischen Glasfaserabschlusspunkt (GF-AP) und Teilnehmeranschlusspunkt (GF-TA) erfolgt durch die Stadtwerke Sindelfingen.
Darin ist die Strecke vom Glasfaserabschlusspunkt (GF-AP) bis zum Wohnungseintritt und ab diesem bis zu 3 Meter in der Wohneinheit ohne Kosten für den Eigentümer enthalten.
Die Gebäudeinnenverkabelung erfolgt Aufputz und kann aus Mini-Kabelkanälen, Leerrohren etc. bestehen.
Was ist optional möglich:
Bei bauseits vorbereitetem Kabelweg (Kabelkanal oder Leerrohr inkl. Bohrungen) sind maximal 20 Meter zusätzliche Leitungsverlegung in der Wohnung kostenfrei möglich. Auf Wunsch kann diese zusätzliche Vorbereitung des Kabelwegs auch kostenpflichtig über die Telekom gebucht werden.
Welche Voraussetzungen müssen für den Bau der Gebäudeinnenverkabelung mit Glasfaser erfüllt sein?
Ihre Zustimmung zum Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV) muss vorliegen
Ausgebaut werden die Immobilien, für die eine Glasfaser-Endkundenproduktbestellung (Internet etc.) vorliegt.
In einem Mehrfamilienhaus müssen von den Stadtwerken nur die Wohnungen mit der Gebäudeinnenverkabelung bis zum Teilnehmeranschluss (GF-TA) angebunden werden, für die eine Glasfaser-Endkundenproduktbestellung vorliegt.
Was muss der Eigentümer beachten, sofern es in der Immobilie bereits eine Glasfaser-Verkabelung gibt?
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass die Stadtwerke die bestehende Glasfaserverkabelung auch für den neuen Anschluss nutzen können, um weitere Arbeiten und Kosten zu vermeiden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle Ihre Stadtwerke. Diese vereinbaren mit Ihnen einen Vororttermin zur weiteren Besprechung.
Welche Endgeräte nutze ich mit meinem neuen Glasfaseranschluss
ONT: Das ONT, auch Glasfasermodem genannt, wandelt das optische Licht der Glasfaser in elektrische Signale um.
Das ONT wird mittels eines Galsfaserverbindungskabels am Teilnehmeranschluss (GF-TA) angeschlossen. Das ONT wird vom Diensteanbieter zur Verfügung gestellt. Er benötigt einen 230-Volt-Stromanschluss, den der Eigentümer bereitstellen muss.
Das ONT wird mit einerm konventionellen CAT-Kabel mit einem Internetrouter verbunden.
Glasfaserrouter:
Der Glasfaserrouter wird mittels eines Glasfaserverbindungskabels direkt an den Teilnehmeranschluss (GF-TA) angeschlossen. Der Glasfaserrouter wird vom Dienstanbieter zur Verfügung gestellt oder kann selbst beschafft werden
Er benötigt einen 230-Volt-Stromanschluss, den der Eigentümer bereitstellen muss.
Was passiert mit alten Leitungen (Kupfer-Doppelader Telefonleitung oder Koax-Leitungen der Telekom, Vodafone etc.) in der Immobilie, wenn der Eigentümer einen neuen Glasfaseranschluss beauftragt?
Die alten bestehenden Leitungen werden nicht zurückgebaut, sondern verbleiben an Ort und Stelle.
Wie lange dauern die Arbeiten in meiner Straße?
Ziel der Stadtwerke ist es, möglichst viele Arbeiten als Tagesbaustellen zu erledigen, d.h., morgens wird die Straße geöffnet, der Graben wird ausgehoben, die Glasfaserinfrastruktur eingebracht und abends wird der Graben wieder verfüllt. Die Straßenoberfläche hierbei wieder provisorisch hergestellt und dann straßenweise neu asphaltiert.
Wie groß wird der Graben im Gehweg sein?
Für die Verlegung der Glasfaserinfrastruktur im Gehweg ist ein Graben zwischen ca. 30 cm bis 60 cm Breite und ca. 70 cm Tiefe notwendig.
Falls erforderlich, wird die betreffende Straße tagsüber voll gesperrt und abends wieder zur Durchfahrt freigegeben. Anliegern ist die Einfahrt in der Regel auch tagsüber gestattet.
Muss auf meinem Grundstück auch gegraben werden?
Für die Anbindung Ihrer Immobilie an das Glasfasernetz ist die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses erforderlich. Dieser Glasfaserhausanschluss verbindet Ihr Gebäude mit der Glasfaserhaupttrasse im Gehweg. Hierzu ist eine Aufgrabung in Ihrem Grundstück erforderlich. Die genaue Trasse und die Hauseinführung stimmen die Stadtwerke zusammen mit Ihnen in einem Vororttermin ab. Der Glasfaserhausanschluss wird nach Eingang einer Produktberstellung hergestellt.
Wie erfahre ich, wann die Bauarbeiten vor meiner Haustür beginnen?
Zwei bis vier Wochen vor Beginn der Bauarbeiten in Ihrer Straße verteilen die Stadtwerke eine Infokarte an alle Anwohner im Baustellenbereich.
Wer führt die Bauarbeiten durch?
Die Bauarbeiten werden durch unsere Dienstleister ausgeführt.
Komme ich während der Bauarbeiten in mein Haus?
Der Zugang zu Ihrem Haus ist jederzeit fußläufig gewährleistet. Anliegern ist die Zufahrt in baustellenbedingt gesperrte Straßen bis zur Baustelle gestattet.
Ich plane Bauarbeiten an oder in meinem Haus. Kann ich bereits Leerrohre oder Kabel für meinen Glasfaseranschluss vorbereiten?
Wenn Sie in naher Zukunft bauliche Veränderungen im Vorgarten, Keller-/Erdgeschoss oder sogar eine Gebäudeinnensanierung Ihres Hauses planen, ist es sinnvoll, dies mit den Arbeiten für Ihren Glasfaser-Hausanschluss und mit der Innenverkabelung im Gebäude zu kombinieren. Wenn möglich, nutzen wir diese Situation und legen im gleichen Zuge ein Leerrohr für Ihren Glasfaser-Hausanschluss. Für die Glasfaserinnenverkabelung stellen Ihnen die Stadtwerke entsprechende Kabel/Rohre zur Verfügung. Bitte nehmen Sie in jedem Falle für eine Beratung und Abstimmung mit den Stadtwerken Kontakt auf.
Muss ich während der Baumaßnahme zuhause sein?
Für die Grabenarbeiten vom Gehweg bis zur Hauseinführung in Ihre Immobilie, die wir mit Ihnen in der Auskundung abgestimmt haben, ist es nicht erforderlich, dass sie vor Ort sind.
Zur Installation des Glasfaser-Abschlusspunktes (GF-AP) in Ihrer Immobilie werden Sie eine Terminanfrage von uns erhalten.
Die Innenverkabelung im Einfamilien– oder Mehrfamilienhaus erfolgt spätestens mit der Installation des Teilnehmeranschlusses (GF-TA). Auch hierzu erhalten Sie eine Terminanfrage von unserem Dienstleister.
Wie wird mein Anschluss geplant?
Sobald Ihre Produktbuchung vorliegt (z.B. Internet), werden wir mit Ihnen bzw. dem Hauseigentümer einen Termin zur Auskundung vor Ort vereinbaren. Dort werden dann auch die Lage und Details für den Glasfaser-Hausanschluss und die Innenverkabelung im Gebäude besprochen. Die Klärung der Hausinnenverkabelung können wir nur im Mehrfamilienhausbereich durchführen, nicht aber im Bereich der Einfamilienhäuser.
Welche Angebote, Provider und Internetprodukte kann ich über das neue Glasfasernetz bestellen?
In diesem Kooperationsprojekt profitieren Sie von feinem offenen Galsfasernetz.
Die Verfügbarkeit von Glasfaserprodukten anderer Telekommunikations-Dienstleister an Ihrer Adresse können Sie direkt bei Ihrem Telekommunikationsanbieter erfragen oder im Internet über die Verfügbarkeitsprüfung des jeweiligen Anbieters prüfen.