Sindelfingen wird Glasfaser-Stadt
Telekom und Stadtwerke Sindelfingen vereinbaren eine Kooperation
Direkt zum GrundstücksnutzungsvertragInformationen zur Glasfasermontage im Gebäude finden Sie in den Downloads unter „Technische Informationen zu Ihrem Glasfaseranschluss der SW Sindelfingen“.
Ziel der Stadtwerke ist es das Glasfasernetz bis 2030 für 24.000 Haushalte auszubauen. Kunden, die im Ausbaugebiet ein Glasfaserinternetprodukt buchen, profitieren von einem kostenfreien Glasfaserhausanschluss der Stadtwerke.
Mit dem Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV), gibt der Grundstückseigentümer sein Einverständnis, dass sein Gebäude an das Glasfasernetz der Stadtwerke Sindelfingen GmbH angeschlossen wird.
Der Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV) muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer oder einem beauftragten Vertreter (Hausverwaltung) unterschrieben werden. Der Mieter ist nicht unterschriftsberechtigt.
Fall 1: Die Eigentümergemeinschaft meldet sich
In diesem Fall sollte die Eigentümergemeinschaft einen beauftragten Vertreter benennen, der die Interessen aller Eigentümer vertritt und auch für Abstimmungen zur technischen Installation vor Ort zur Verfügung steht. Der Vertreter kann auf dem Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV) vermerkt werden.
Fall 2: Mieter meldet sich:
In diesem Fall sollte sich der Mieter an seinen Vermieter wenden.
Nein! Mit der Unterschrift bestätigt der Eigentümer lediglich, dass er dem Bau eines Glasfaser-Hausanschlusses durch die Stadtwerke zustimmt. Erst bei der Bestellung eines Endkundenproduktes (Internet etc.) wird der Glasfaser-Hausanschluss gebaut.
Der Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV) muss gegenüber der Telekom und den Stadtwerken abgeschlossen werden.
- GNV der Telekom
Sie bestellen über die Webseite der Telekom ein Glasfaserprodukt. Hierbei stimmen Sie dem Bau eines Glasfaserhausanschlusses in Ihrer Immobilie zu. - GNV der Stadtwerke
Im Downloadbereich finden Sie den GNV zum Herunterladen. Bitte füllen Sie diesen aus und schicken ihn per Post oder per E-Mail an glasfaser(at)stadtwerke-sindelfingen.de bzw. geben ihn im Kundencenter der Stadtwerke ab.
Erst nach Produktbestllung (z.B. Internet) beginnen folgende Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück:
Hausanschluss:
Die Zuführung von der Straße zu Ihrem Haus besteht aus einem Leerrohr, durch das ein Glasfaserkabel eingeblasen wird. Diese Zuführung wird grundsätzlich unterirdisch verlegt und zuvor vor Ort mit dem Eigentümer bzw. Hausverwalter besprochen.
Hauseinführung:
Die Glasfaser wird durch eine Hauseinführung in Ihren Keller/Hausanschlussraum gelegt, diese wird wasser- und gasdicht verschlossen. Bitte stellen Sie sicher, dass um die Hauseinführung ausreichend Platz für die Installation des Glasfaserabschlusspunktes (GF-AP) zur Verfügung steht. Nähere Details finden Sie in den technischen Informationen. Die genaue Lage des GF-APs werden die Stadtwerke vor Ort mit dem Eigentümer oder dessen Vertreter besprechen.
Innenverkabelung im Gebäude:
Die Hausverkabelung innen im Gebäude beinhaltet den Leitungsweg zwischen dem Glasfaserabschlusspunkt (GF-AP) und dem Teilnehmeranschluss (GF-TA) in der Wohnung. Nähere Details finden Sie in den technischen Informationen.
Die Innenverkabelung im Gebäude wird in Standardausbauweise installiert. Sie erfolgt Aufputz und kann aus Mini-Kabelkanälen, Leerrohren etc. bestehen. Auch Bohrungen durch Wände oder Geschossdecken gehören dazu. In Mehrfamilienhäusern ist ein Leitungsweg vom Glasfaserabschlusspunkt bis in jede Wohneinheit nötig.
Im Einfamilienhaus umfasst der Glasfaser-Hausanschluss die fachgerechte Verlegung der Glasfaser von der Grundstücksgrenze ins Haus bis zum sogenannten Glasfaserabschlusspunkt (AP). Der Glasfaser-Abschlusspunkt (GF-AP) besteht aus einer Glasfaserabschlussbox, in dem das Glasfaseraußenkabel endet und dem Kunden über eine Glasfaserbuchse übergeben wird.
Im Einfamilienhaus wird der Glasfaser-Abschlusspunkt (GF-AP) im selben Raum und im Umkreis von 3 Meter um den Hauseintrittspunkt montiert.
Was ist optional möglich:
Bei bauseits vorbereitetem Kabelweg (inkl. Kabelkanal, Leerrohr und Bohrungen) sind maximal 20 Meter zusätzliche Leitungsverlegung kostenfrei im Gebäude möglich. Auf Wunsch kann diese zusätzliche Vorbereitung des Kabelwegs (inkl. Kabelkanal, Leerrohr und Bohrungen) auch kostenpflichtig über die Telekom gebucht werden.
Die Installation der Innenverkabelung zwischen Glasfaserabschlusspunkt (GF-AP) und Teilnehmeranschlusspunkt (GF-TA) erfolgt durch die Stadtwerke Sindelfingen.
Darin ist die Strecke vom Glasfaserabschlusspunkt (GF-AP) bis zum Wohnungseintritt und ab diesem bis zu 3 Meter in der Wohneinheit ohne Kosten für den Eigentümer enthalten.
Die Gebäudeinnenverkabelung erfolgt Aufputz und kann aus Mini-Kabelkanälen, Leerrohren etc. bestehen.
Was ist optional möglich:
Bei bauseits vorbereitetem Kabelweg (Kabelkanal oder Leerrohr inkl. Bohrungen) sind maximal 20 Meter zusätzliche Leitungsverlegung in der Wohnung kostenfrei möglich. Auf Wunsch kann diese zusätzliche Vorbereitung des Kabelwegs auch kostenpflichtig über die Telekom gebucht werden.
Ihre Zustimmung zum Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV) muss vorliegen
Ausgebaut werden die Immobilien, für die eine Glasfaser-Endkundenproduktbestellung (Internet etc.) vorliegt.
In einem Mehrfamilienhaus müssen von den Stadtwerken nur die Wohnungen mit der Gebäudeinnenverkabelung bis zum Teilnehmeranschluss (GF-TA) angebunden werden, für die eine Glasfaser-Endkundenproduktbestellung vorliegt.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass die Stadtwerke die bestehende Glasfaserverkabelung auch für den neuen Anschluss nutzen können, um weitere Arbeiten und Kosten zu vermeiden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle Ihre Stadtwerke. Diese vereinbaren mit Ihnen einen Vororttermin zur weiteren Besprechung.
ONT: Das ONT, auch Glasfasermodem genannt, wandelt das optische Licht der Glasfaser in elektrische Signale um.
Das ONT wird mittels eines Galsfaserverbindungskabels am Teilnehmeranschluss (GF-TA) angeschlossen. Das ONT wird vom Diensteanbieter zur Verfügung gestellt. Er benötigt einen 230-Volt-Stromanschluss, den der Eigentümer bereitstellen muss.
Das ONT wird mit einerm konventionellen CAT-Kabel mit einem Internetrouter verbunden.
Glasfaserrouter:
Der Glasfaserrouter wird mittels eines Glasfaserverbindungskabels direkt an den Teilnehmeranschluss (GF-TA) angeschlossen. Der Glasfaserrouter wird vom Dienstanbieter zur Verfügung gestellt oder kann selbst beschafft werden
Er benötigt einen 230-Volt-Stromanschluss, den der Eigentümer bereitstellen muss.
Die alten bestehenden Leitungen werden nicht zurückgebaut, sondern verbleiben an Ort und Stelle.
Ziel der Stadtwerke ist es, möglichst viele Arbeiten als Tagesbaustellen zu erledigen, d.h., morgens wird die Straße geöffnet, der Graben wird ausgehoben, die Glasfaserinfrastruktur eingebracht und abends wird der Graben wieder verfüllt. Die Straßenoberfläche hierbei wieder provisorisch hergestellt und dann straßenweise neu asphaltiert.
Für die Verlegung der Glasfaserinfrastruktur im Gehweg ist ein Graben zwischen ca. 30 cm bis 60 cm Breite und ca. 70 cm Tiefe notwendig.
Falls erforderlich, wird die betreffende Straße tagsüber voll gesperrt und abends wieder zur Durchfahrt freigegeben. Anliegern ist die Einfahrt in der Regel auch tagsüber gestattet.
Für die Anbindung Ihrer Immobilie an das Glasfasernetz ist die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses erforderlich. Dieser Glasfaserhausanschluss verbindet Ihr Gebäude mit der Glasfaserhaupttrasse im Gehweg. Hierzu ist eine Aufgrabung in Ihrem Grundstück erforderlich. Die genaue Trasse und die Hauseinführung stimmen die Stadtwerke zusammen mit Ihnen in einem Vororttermin ab. Der Glasfaserhausanschluss wird nach Eingang einer Produktberstellung hergestellt.
Zwei bis vier Wochen vor Beginn der Bauarbeiten in Ihrer Straße verteilen die Stadtwerke eine Infokarte an alle Anwohner im Baustellenbereich.
Die Bauarbeiten werden durch unsere Dienstleister ausgeführt.
Der Zugang zu Ihrem Haus ist jederzeit fußläufig gewährleistet. Anliegern ist die Zufahrt in baustellenbedingt gesperrte Straßen bis zur Baustelle gestattet.
Wenn Sie in naher Zukunft bauliche Veränderungen im Vorgarten, Keller-/Erdgeschoss oder sogar eine Gebäudeinnensanierung Ihres Hauses planen, ist es sinnvoll, dies mit den Arbeiten für Ihren Glasfaser-Hausanschluss und mit der Innenverkabelung im Gebäude zu kombinieren. Wenn möglich, nutzen wir diese Situation und legen im gleichen Zuge ein Leerrohr für Ihren Glasfaser-Hausanschluss. Für die Glasfaserinnenverkabelung stellen Ihnen die Stadtwerke entsprechende Kabel/Rohre zur Verfügung. Bitte nehmen Sie in jedem Falle für eine Beratung und Abstimmung mit den Stadtwerken Kontakt auf.
Für die Grabenarbeiten vom Gehweg bis zur Hauseinführung in Ihre Immobilie, die wir mit Ihnen in der Auskundung abgestimmt haben, ist es nicht erforderlich, dass sie vor Ort sind.
Zur Installation des Glasfaser-Abschlusspunktes (GF-AP) in Ihrer Immobilie werden Sie eine Terminanfrage von uns erhalten.
Die Innenverkabelung im Einfamilien– oder Mehrfamilienhaus erfolgt spätestens mit der Installation des Teilnehmeranschlusses (GF-TA). Auch hierzu erhalten Sie eine Terminanfrage von unserem Dienstleister.
Sobald Ihre Produktbuchung vorliegt (z.B. Internet), werden wir mit Ihnen bzw. dem Hauseigentümer einen Termin zur Auskundung vor Ort vereinbaren. Dort werden dann auch die Lage und Details für den Glasfaser-Hausanschluss und die Innenverkabelung im Gebäude besprochen. Die Klärung der Hausinnenverkabelung können wir nur im Mehrfamilienhausbereich durchführen, nicht aber im Bereich der Einfamilienhäuser.
In diesem Kooperationsprojekt profitieren Sie von feinem offenen Galsfasernetz.
Die Verfügbarkeit von Glasfaserprodukten anderer Telekommunikations-Dienstleister an Ihrer Adresse können Sie direkt bei Ihrem Telekommunikationsanbieter erfragen oder im Internet über die Verfügbarkeitsprüfung des jeweiligen Anbieters prüfen.